Start       Kontakt       AGBs
  Zwangshandlung
Zwangshandlung:
Es handelt sich um eine sich wiederholendes, offenbar nichtzielgerichtetes Handeln, dass durch eine Zwangsidee in stereotyper Weise ausgeführt werden muss. Meist ist das Verhalten nicht zielgerichtet, sondern es wird ausgeführt, um in der Zukunft liegende Gegebenheiten zu verhindern oder herbeizuführen – wichtig ist, dass die Handlung mit diesen Gegebenheiten nicht in einem realen Zusammenhang steht. Oft verschafft die Handlung eine Entspannung oder Erleichterung.


Weitere Psychologie Informationen zu Zwangshandlung: